Contentbär rankt Top-5 für GEO Freelancer, SEO Freelancer, SEO Experte & SEO Berater – diese Ergebnisse schaffen wir auch für Ihr Unternehmen
Contentbär rankt Top-5 für GEO Freelancer, SEO Freelancer, SEO Experte & SEO Berater – diese Ergebnisse schaffen wir auch für Ihr Unternehmen
  • kostenlose Analyse
  • ab 1.000 € pro Monat
  • monatlich kündbar
Kostenloser Check zur KI-Verordnung

KI-Transparenz-Check

Finden Sie mit wenigen Fragen heraus, welche Hinweis- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung Ihre Website und Ihr Unternehmen wahrscheinlich betreffen. Mit Textvorschlägen, Platzierung, Checkliste und einem Werkzeug, das Ihre Bilder direkt im Browser sichtbar kennzeichnet.

Art. 50 VO (EU) 2024/1689Stand 22.10.2026DE AT CH und EU0 Daten an Server
Pflichten0Fragen offen
Fragen
Beispieldaten
Frage 10 %
Ihre Antworten bleiben im Browser. Lokal gespeichert werden nur die Haken der Checkliste und Ihre Einstellungen für die Bildkennzeichnung, damit Sie später weitermachen können.
Überblick
Pflicht0wahrscheinlich umsetzen
Prüfen0Einzelfall klären
Erledigt0von 0 Punkten
Ihre Antworten
Antippen zum Ändern
Ergebnis
Bilder sichtbar kennzeichnen
Beispielbild
Laden Sie ein oder mehrere Bilder. Das Tool setzt den Hinweis direkt in die Pixel, zeigt eine Vorschau und erzeugt neue Dateien, einzeln oder gesammelt als ZIP. Alles wird in Ihrem Browser berechnet, kein Bild verlässt Ihr Gerät.
Text des Hinweises
Platzierung
Position
Oder frei platzieren: in die Vorschau tippen, mit der Maus ziehen oder die Vorschau anwählen und mit den Pfeiltasten verschieben.
Ecken
Symbol vor dem Text
Farbe der Fläche
Die Schriftfarbe wählt das Tool automatisch, damit der Kontrast stimmt.
Dateiformat
Ihre Bilder
Wichtige Termine
2. Februar 2025Verbote nach Art. 5 gelten, darunter Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Ausnahmen für medizinische und Sicherheitszwecke).
2. August 2026Ab diesem Tag ist Art. 50 anwendbar (Art. 113 KI-VO). Nach Angaben der Kommission müssen vorher erzeugte oder veröffentlichte Inhalte nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
2. Dezember 2026Ab hier müssen auch generative KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2). Diese Übergangsfrist stammt aus dem „Digital Omnibus“ zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744.
Rechtlicher Hinweis und Quellen

Vier Fälle, die unter die KI-Kennzeichnungspflicht fallen

Artikel 50 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) regelt die KI-Kennzeichnungspflicht in vier Fällen und gilt seit dem 2. August 2026.

bear-circle
KI im Dialog

KI im Dialog

Zuerst geht es um KI-Systeme, die direkt mit Menschen sprechen oder schreiben, etwa ein Chat-Widget auf der Website oder ein Telefonagent (Abs. 1). Anbieter solcher Systeme müssen dafür sorgen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI kommunizieren.

Markierung generativer KI

Markierung generativer KI

Der zweite Fall richtet sich an Anbieter generativer KI, die erzeugte Texte, Bilder, Audio und Video maschinenlesbar markieren müssen (Abs. 2).

Emotionserkennung und Kategorisierung

Emotionserkennung und Kategorisierung

Drittens informieren Betreiber von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung die betroffenen Personen (Abs. 3).

Deepfakes und KI-Texte

Deepfakes und KI-Texte

Website-Betreiber betrifft meist der vierte Fall. Absatz 4 verpflichtet Betreiber, Deepfakes offenzulegen und KI-Texte zu kennzeichnen, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, also auch ein Unternehmen, das Bilder für seinen Blog mit KI erzeugt.

Ab wann die KI-Kennzeichnungspflicht 2026 greift

Drei Termine aus der KI-Verordnung bestimmen, was wann gilt.

01 Verbote seit Februar 2025

Verbote seit Februar 2025

Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote nach Art. 5, darunter das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, mit Ausnahmen für medizinische Zwecke und Sicherheitszwecke.

02 Artikel 50 seit August 2026

Artikel 50 seit August 2026

Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO). Nach Angaben der Kommission müssen Sie Inhalte, die Sie vorher erzeugt oder veröffentlicht haben, nicht nachträglich kennzeichnen. Für Material, das vor dem Stichtag entstand und erst danach online geht, ist die Auslegung nicht einheitlich, und der Check rät dann zur Kennzeichnung.

03 Übergangsfrist für Anbieter

Übergangsfrist für Anbieter

Der dritte Termin betrifft nur Anbieter generativer KI. Systeme, die schon vor dem Stichtag im Sommer auf dem Markt waren, müssen ihre Ausgaben spätestens ab dem 2. Dezember 2026 maschinenlesbar markieren. Diese Übergangsfrist stammt aus dem Digital Omnibus zur KI, der Verordnung (EU) 2026/1744, und gilt nur für die Markierungspflicht nach Abs. 2.

Wie der Check aus Ihren Antworten Pflichten, Prüfpunkte und Hinweistexte macht

Zu Beginn fragt das Tool, ob Sie KI beruflich oder ausschließlich privat einsetzen, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat und in welchen Ländern Ihre Inhalte erscheinen. Danach folgen KI im Dialog, KI-Medien, KI-Texte, Emotionserkennung und eigene KI-Systeme, wobei Folgefragen nur auftauchen, wenn sie für Ihren Fall zählen. Jede Antwort lässt sich im Überblick antippen und ändern, das Ergebnis passt sich sofort an. Oben zählt das Tool wahrscheinliche Pflichten, offene Prüfpunkte und erledigte Aufgaben. Für jede Pflicht zeigt eine Karte, wen sie trifft, ab wann sie gilt und wie Sie sie umsetzen. Dazu kommen Formulierungsvorschläge zum Kopieren, teils ein HTML-Beispiel und eine Checkliste zum Abhaken. Mit „Ergebnis kopieren“ oder „Als Textdatei“ übernehmen Sie alles in Ihre Unterlagen. Ihre Antworten verlassen den Browser nicht, lokal merkt sich die Seite nur die Haken der Checkliste und die Einstellungen der Bildkennzeichnung.

Prüfweg des KI-Transparenz-Checks: Ausgangslage, KI-Einsatz in fünf Bereichen, Ergebnis mit Karten, Hinweistexten und Ch

KI im Chat und am Telefon von Anfang an offenlegen

Pflicht des Anbieters

Spricht oder schreibt auf Ihrer Website ein KI-System direkt mit Menschen, müssen diese davon erfahren. Rechtlich trifft diese Pflicht den Anbieter des Systems. Binden Sie den fertigen KI-Assistenten eines Dienstleisters ein, hängt Ihre eigene Rolle davon ab, ob Sie ihn unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellen.

Hinweis bei der ersten Interaktion

Die Ausnahme für Fälle, in denen die KI für Nutzer offensichtlich ist, legt die Kommission eng aus. Nur in AGB oder Datenschutzerklärung genügt der Hinweis nicht. Art. 50 Abs. 5 verlangt eine klare und eindeutige Information spätestens bei der ersten Interaktion, und sie muss barrierefrei sein. Darum gehört der Hinweis als echter Text ins Chatfenster, damit ihn auch Screenreader vorlesen.

Begrüßung und Nachfragen

Am Telefon steht der gesprochene Hinweis gleich am Anfang. Der Check schlägt eine Begrüßung wie diese vor: „Hallo, ich bin der KI-Assistent von [Firma].“ Fragt jemand nach, ob ein Mensch antwortet, sollte das System ehrlich bleiben. Könnten Kinder, ältere oder besonders schutzbedürftige Menschen den Assistenten nutzen, legen die Leitlinien der Kommission einen strengeren Maßstab an. Wiederholen Sie den Hinweis dann auch im laufenden Gespräch, das empfiehlt der Check zusätzlich.

KI-Bilder kennzeichnen, wenn sie echt wirken könnten

Für Deepfakes kommt es darauf an, ob ein Bild, ein Video oder eine Tonaufnahme echt sein könnte. Absicht zu täuschen ist dafür nicht nötig. Nach unserer Einschätzung können auch erfundene, aber echt wirkende Personen betroffen sein oder ein Produktbild, das besser aussieht als das echte Produkt. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein eingeschränkter Hinweis, der den Genuss des Werks nicht stört. Laut Leitlinien muss das Werk eindeutig zu einer dieser Gruppen gehören, Zweifelsfälle zählen nicht. Die maschinenlesbare Markierung, die Ihr KI-Werkzeug in die Datei schreibt, ersetzt den sichtbaren Hinweis nicht.

Wo der Hinweis bei Bild, Video, Audio und Social Media steht

01 Hinweis am Bild

Am Bild

Am Bild selbst gehört der Hinweis in eine Einblendung oder in die Bildunterschrift, der Alt-Text allein reicht nicht.

02 Hinweis im Video

Im Video

Videos tragen ihn zu Beginn und bei längerer Laufzeit wiederholt oder dauerhaft eingeblendet.

03 Hinweis in Tonaufnahmen

In Tonaufnahmen

Podcasts und andere Tonaufnahmen beginnen mit einem gesprochenen Hinweis, den lange Formate wiederholen.

04 Hinweis in sozialen Netzwerken

In sozialen Netzwerken

In sozialen Netzwerken empfiehlt der Check zwei Schritte: die Kennzeichnungsfunktion der Plattform nutzen und den Hinweis zusätzlich in den Inhalt selbst setzen.

Die EU hat eigene Symbole für Deepfakes und KI-Texte entwickelt, deren Nutzung freiwillig ist.

Bildwerkzeug: Plakette KI-generiert an einer von sechs Positionen im Bild, Auswahl von Hinweis, Sprache und Darstellung,

Hinweis direkt in die Pixel setzen

Unter dem Ergebnis kennzeichnet das Bildwerkzeug Ihre Bilder sichtbar, ohne dass eine Datei Ihr Gerät verlässt. PNG, JPEG, WebP, AVIF, BMP und GIF (davon das erste Einzelbild) nimmt es an, bis zu 40 Bilder auf einmal und je höchstens 60 MB. Zur Wahl stehen die Hinweise „KI-generiert“ und „Mit KI bearbeitet“ auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch oder ein eigener Text. Wahlweise erscheint der Hinweis als Plakette im Bild oder als Leiste unter dem Bild. Die Plakette schieben Sie an eine von sechs festen Positionen oder frei per Maus, Fingertipp oder Pfeiltasten. Schriftgröße, Deckkraft, Symbol und Farbe stellen Sie selbst ein. Speichern können Sie als JPEG, WebP oder PNG, je Bild einzeln oder alle zusammen als ZIP-Datei.

Alt-Text, Metadaten und Originaldatei

Screenreader lesen eine Plakette aus Pixeln nicht vor. Zu jedem Bild erzeugt das Werkzeug darum einen Alt-Text, eine Bildunterschrift und einen HTML-Baustein mit beiden, sobald Sie kurz beschreiben, was das Bild zeigt. Der KI-Hinweis steht dabei am Ende des Alt-Textes, sodass die Bildbeschreibung vorn bleibt, die für Screenreader und für die Bilder SEO zählt. Beim Speichern über den Browser entsteht eine neue Datei ohne die Metadaten des Originals, Content Credentials nach C2PA und IPTC-Angaben gehen verloren. Unsichtbare Wasserzeichen im Bildinhalt können durch die Kompression schwächer werden. Bewahren Sie die Originaldatei mit ihren Angaben auf.

Aus der Bildbeschreibung erzeugt das Werkzeug Alt-Text, Bildunterschrift und HTML-Baustein, der KI-Hinweis steht am Ende

KI-Texte kennzeichnen oder redaktionell verantworten

Themen von öffentlichem Interesse

Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Die Kommission legt diesen Begriff weit aus, etwa für Gesundheit, Finanzen oder Verbraucherthemen. Produktbeschreibungen, Werbetexte und Fiktion fallen nach den Leitlinien in der Regel nicht darunter.

Ausnahme bei redaktioneller Prüfung

Keine Kennzeichnung brauchen Texte, die eine Person inhaltlich geprüft hat oder redaktionell kontrolliert, wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Flüchtiges Überfliegen genügt dafür nicht, und der Verhaltenskodex erwartet dokumentierte Abläufe statt bloßer Behauptungen. Lassen Sie Ratgeber und SEO Texte vor der Freigabe von einer fachkundigen Person prüfen und halten Sie Name, Datum und Freigabe je Text fest. Verändert KI einen Text nach dieser Prüfung noch einmal inhaltlich, entfällt die Ausnahme laut Leitlinien.

Platz des Hinweises

Ohne Prüfung gehört der Hinweis an den Anfang, direkt unter die Überschrift oder die Autorenzeile, und zusätzlich in Newsletter- und Social-Media-Fassungen. Footer, Impressum oder AGB allein reichen nicht. Bevor Sie Hinweise setzen, hilft eine Bestandsaufnahme der Beiträge, die überwiegend von KI stammen, wie sie ein KI Content Audit liefert.

Für wen die AI-Act-Kennzeichnungspflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt

Sitzt Ihr Unternehmen in der EU, erfasst Sie die KI-Verordnung als Betreiber auch dann, wenn Ihre Inhalte nur außerhalb der EU erscheinen.

bear-circle
Sitz außerhalb der EU

Sitz außerhalb der EU

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kann sie ebenfalls treffen, sobald die Ausgaben ihrer KI-Systeme in der EU verwendet werden. Offen ist, ob dafür schon die bloße Abrufbarkeit im Internet genügt.

Private oder berufliche Nutzung

Private oder berufliche Nutzung

Rein private Nutzung fällt nicht unter die Betreiberpflichten (Art. 2 Abs. 10). Erzielt ein Blog oder Kanal Einnahmen oder wirbt er für ein Unternehmen, spricht das nach unserer Einschätzung eher für berufliche Nutzung.

Deutschland, Österreich und Schweiz

Deutschland, Österreich und Schweiz

In Österreich und Deutschland gilt die Verordnung unmittelbar, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Für die Schweiz ist die KI-Verordnung kein eigenes Recht, sie kann Schweizer Unternehmen aber erfassen, wenn deren Systeme oder Inhalte in der EU genutzt werden. Daneben leitet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) aus dem Datenschutzgesetz ab, dass Nutzer erfahren müssen, ob sie mit einer Maschine kommunizieren, und dass Deepfakes erkennbarer Personen klar gekennzeichnet sein müssen. Gesetzlich gibt es in der Schweiz keine eigene KI-Kennzeichnungspflicht (Stand Oktober 2026).

Irreführung und Sprache des Hinweises

Irreführung und Sprache des Hinweises

Unabhängig von Art. 50 kann ein geschöntes KI-Produktbild in allen drei Ländern irreführend sein, in Deutschland nach § 5 UWG, in Österreich nach § 1 in Verbindung mit § 2 UWG und in der Schweiz nach Art. 3 des dortigen UWG. Die Sprache des Hinweises regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, nach unserer Einschätzung gehört er in die Sprache der Zielgruppe, in der Westschweiz also auf Französisch.

Bußgeldrahmen und was dieser Check nicht prüft

Höhe der Bußgelder

Verstöße gegen Art. 50 können die Behörden mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes ahnden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag.

Erste Einschätzung

Der KI-Transparenz-Check gibt eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Antworten und ist keine Rechtsberatung, Stand 22.10.2026. Er ersetzt keine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Hochrisiko-Pflichten, verbotene Praktiken im Einzelnen, Datenschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformregeln prüft das Tool nicht.

Grenzen und Grundlagen des Checks

Leitlinien und Verhaltenskodex der Kommission binden rechtlich nicht, verbindlich auslegen kann die KI-Verordnung nur der Europäische Gerichtshof. Grundlage des Checks sind die VO (EU) 2024/1689, der Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744), die Leitlinien der Kommission zu Art. 50 vom 20.07.2026 und der Verhaltenskodex vom 10.06.2026. Bei Hochrisiko-Systemen, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder unklarer Rolle als Anbieter brauchen Sie diese anwaltliche Prüfung in jedem Fall.

Philipp Nessmann
  • LinkedIn
  • YouTube
Experte für SEO, GEO, LLMO & AIO - wir machen Sie sichtbar bei Google, ChatGPT & Perplexity.

Philipp Nessmann ist SEO-Berater mit über 20 Jahren Erfahrung und Gründer der Nessmann GmbH (Marken: Contentbär und SEO Agents). Er hat mehr als 1.100 Projekte betreut und mit Jurawelt.com sowie trauringspezialisten.de eigene Plattformen aufgebaut. Sein Schwerpunkt liegt auf technischem SEO und der Sichtbarkeit in KI-Systemen wie ChatGPT, Gemini und Perplexity (GEO). Als Gastautor veröffentlicht er regelmäßig u. a. bei OMR, RTL, GoDaddy, HostEurope, Mittwald und DomainFactory.

SEO verändert sich. Sind Sie bereit für KI?

Werden Sie in Google, ChatGPT, Perplexity und mehr gefunden. Wir kombinieren klassisches SEO mit KI-optimierten Strategien.

Ihre Website sichtbar in Google, ChatGPT und Perplexity – klassisches SEO und KI-Optimierung von Contentbär
cta-bear