KI-Transparenz-Check
Finden Sie mit wenigen Fragen heraus, welche Hinweis- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung Ihre Website und Ihr Unternehmen wahrscheinlich betreffen. Mit Textvorschlägen, Platzierung, Checkliste und einem Werkzeug, das Ihre Bilder direkt im Browser sichtbar kennzeichnet.
Der sichtbare Hinweis richtet sich an Menschen. Er ersetzt nicht die maschinenlesbare Markierung, die Anbieter generativer KI-Systeme nach Art. 50 Abs. 2 in ihre Ausgaben schreiben müssen. Beim Speichern über den Browser entsteht eine neue Datei ohne die Metadaten des Originals. Content Credentials (C2PA) und IPTC-Angaben gehen dabei verloren, unsichtbare Wasserzeichen im Bildinhalt können durch Kompression schwächer werden. Bewahren Sie die Originaldatei deshalb auf.
Die Plakette besteht nur aus Pixeln. Screenreader lesen sie nicht vor, darum gehört der Hinweis zusätzlich in Alt-Text oder Bildunterschrift. Das Symbol ist eine eigene Zeichnung. Die offiziellen Symbole der EU bildet das Tool bewusst nicht nach. Wenn Sie diese nutzen möchten, laden Sie sie aus der Quelle der Kommission.
Der Check gibt eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Antworten. Er ersetzt keine Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Die Leitlinien und der Verhaltenskodex der Kommission sind nicht rechtsverbindlich, verbindlich auslegen kann die KI-Verordnung nur der Europäische Gerichtshof. Nicht geprüft werden Hochrisiko-Pflichten, verbotene Praktiken im Einzelnen, Datenschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformregeln. Die Hinweise zu einzelnen Ländern sind kurze Orientierung, keine vollständige Prüfung. Für die Schweiz gilt die KI-Verordnung nicht unmittelbar, sie kann aber greifen, wenn Ihre Inhalte oder Systeme in der EU genutzt werden.
